Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der SEODACH Solutions GmbH, Leopoldstraße 31, 80802 München (nachfolgend „Anbieter“), auch unter der Marke Nordlicht Systems, und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Der Anbieter erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages sind Leistungen der Softwareentwicklung, der Prozessautomatisierung, der Einführung von KI-Systemen und der technischen Beratung. Der konkrete Leistungsumfang, die Vertragsform (Werkvertrag mit Abnahme oder Dienstvertrag nach Aufwand) und das Preismodell ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Leistungsbeschreibung. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand des Vertrages; die Entwickler des Anbieters arbeiten unter dessen Weisung und Projektleitung.

§ 3 Vertragsschluss

Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform (E-Mail genügt) oder durch Beginn der Leistungserbringung mit Wissen des Auftraggebers zustande.

§ 4 Leistungsumfang und Änderungen

Der Anbieter erbringt die Leistungen nach dem Stand der Technik und nach der vereinbarten Leistungsbeschreibung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform. Der Anbieter darf sich zur Leistungserbringung eigener Mitarbeiter und nach Abstimmung mit dem Auftraggeber sorgfältig ausgewählter Unterauftragnehmer bedienen. Der Anbieter setzt bei der Entwicklung Werkzeuge mit künstlicher Intelligenz ein; welche Daten des Auftraggebers dabei an Sprachmodelle übermittelt werden dürfen, wird vor Projektbeginn schriftlich festgelegt.

§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle Informationen, Inhalte, Zugänge und Ansprechpartner bereit, die für die Leistungserbringung erforderlich sind, und benennt eine entscheidungsbefugte Person. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückgehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen; entstehender Mehraufwand wird nach dem vereinbarten Tagessatz vergütet.

§ 6 Vergütung und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot: nach Aufwand zum vereinbarten Tagessatz oder als Festpreis je abgegrenztem Ergebnis. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungsziel und Zahlungsplan werden im Einzelvertrag vereinbart; Rechnungen sind ohne Abzug zu bezahlen. Bei Aufwandsvergütung rechnet der Anbieter monatlich ab; bei Festpreisen nach dem im Angebot vereinbarten Zahlungsplan.

§ 7 Lieferung und Abnahme

Bei Werkverträgen liefert der Anbieter Zwischenstände fortlaufend im vereinbarten Repository. Nach Fertigstellung erklärt der Auftraggeber innerhalb der im Einzelvertrag vereinbarten Frist die Abnahme oder benennt die Mängel in Textform. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel meldet oder die Leistung produktiv nutzt. Bei Dienstverträgen findet keine Abnahme statt; die Leistung wird nach Aufwand dokumentiert.

§ 8 Nutzungsrechte

Mit vollständiger Zahlung der Vergütung erhält der Auftraggeber das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse zu nutzen, zu bearbeiten und zu verwerten. Vom Anbieter eingebrachte wiederverwendbare Bibliotheken, Werkzeuge und Vorlagen werden im Angebot benannt; an ihnen erhält der Auftraggeber ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht. Open-Source-Bestandteile unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen.

§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Geschäftsgeheimnisse vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus. Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO; die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Anbieters sind Bestandteil dieses Vertrages. Datenverarbeitung erfolgt auf Servern in Deutschland und der EU.

§ 10 Gewährleistung und Haftung

Der Anbieter beseitigt Mängel an abgenommenen Werkleistungen innerhalb von sechs Monaten nach Abnahme kostenfrei, sofern sie in Textform gemeldet werden. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die Vergütung des betroffenen Auftrags. Eine Haftung für entgangenen Gewinn und Datenverlust, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung vermeidbar gewesen wäre, ist ausgeschlossen.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

Dienstverträge können, sofern nichts anderes vereinbart ist, von beiden Seiten mit der im Einzelvertrag vereinbarten Frist in Textform gekündigt werden. Werkverträge enden mit Abnahme. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen werden vergütet.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist München. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Fragen zu diesen Bedingungen beantworten wir unter info@seodach.com. Zum Umgang mit personenbezogenen Daten siehe unsere Datenschutzerklärung.