Werkvertrag, Arbeitnehmerüberlassung: wo die Grenze verläuft
Nicht die Überschrift des Vertrags entscheidet, sondern die gelebte Praxis im Projekt. Welche Indizien Prüfer heranziehen und warum KI-Vorhaben hier anfällig sind.
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Werkvertrag, Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag sind drei verschiedene Rechtsverhältnisse, und welches davon vorliegt, entscheidet nicht die Überschrift des Vertrags, sondern die gelebte Praxis im Projekt. Für KI-Vorhaben ist die Unterscheidung besonders wichtig, weil viele Aufgaben nah am Fachbereich des Auftraggebers sitzen und dort täglich Rückfragen entstehen.
Werkvertrag, Arbeitnehmerüberlassung: die Abgrenzung
Beim Vertrag über ein Werk schuldet der Auftragnehmer ein Ergebnis. Er erreicht es mit eigenen Leuten, in eigenen Umgebungen, nach eigenem Verfahren, und der Auftraggeber prüft am Ende das Ergebnis. Bei der Überlassung von Personal ist die Sache umgekehrt: Der Beschäftigte wird in die Organisation des Entleihers eingegliedert und erhält seine Arbeitsanweisungen von dort. Verkauft wird nicht ein Ergebnis, sondern Arbeitskraft auf Zeit.
Das eine Merkmal, an dem alles hängt, ist deshalb die Weisung: Wer sagt der einzelnen Person, was sie heute tut? Bleibt diese Steuerung beim Auftragnehmer, ist die Werkform stimmig. Wandert sie zum Auftraggeber, liegt der Sache nach eine Überlassung vor, gleich wie der Vertrag heißt. Die Formen selbst stehen im Werkvertrag als Vertragsform und im Dienstvertrag mit geschuldeter Tätigkeit.
Was das AÜG verlangt
Die Überlassung von Arbeitskräften ist in Deutschland erlaubt, aber erlaubnispflichtig und eng geregelt. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verlangt im Kern:
- Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit für den Überlassenden. Fehlt sie, gilt kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Beschäftigten und dem Einsatzunternehmen als zustande gekommen.
- Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten beim selben Einsatzunternehmen; danach ist eine Unterbrechung von mindestens drei Monaten vorgesehen.
- Equal Pay nach neun Monaten: Anspruch auf die Vergütung vergleichbarer Stammkräfte des Einsatzunternehmens.
- Kennzeichnungspflicht: Der Vertrag muss die Überlassung ausdrücklich als solche benennen und die Person konkretisieren.
- Bußgelder: Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können nach dem Gesetz bis zu 500 000 Euro kosten.
Diese Zahlen sind Normen des Gesetzes, keine Vertragskonditionen eines Anbieters. Wer ohne Erlaubnis überlässt, kann sie auch nicht durch eine Klausel heilen.
Wann aus einem Werkvertrag Arbeitnehmerüberlassung wird
Der klassische Fall sieht harmlos aus: Ein Vertrag über ein Modul ist unterschrieben, doch der Entwickler sitzt in den Besprechungen des Auftraggebers, bekommt seine Aufgaben vom dortigen Teamleiter, arbeitet in dessen Werkzeugen und meldet ihm den Fortschritt. Rechtlich ist das keine Werkleistung mehr. Fehlt die Erlaubnis, greifen die Folgen in voller Härte: das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses beim Einsatzunternehmen, Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen für die Vergangenheit, Bußgelder und ein strafrechtliches Risiko für die Geschäftsführung.
Verwandt, aber nicht dasselbe ist die Scheinselbständigkeit: Dort ist die betroffene Person formal selbstständig, arbeitet aber wie eine angestellte Kraft. Auch hier prüft die Deutsche Rentenversicherung, und auch hier zählt die tatsächliche Durchführung. Wer Klarheit will, kann ein Statusfeststellungsverfahren einleiten, bevor gestritten wird.
Indizien, auf die Prüfer schauen
- Weisung: Kommen die Arbeitsanweisungen von der Projektleitung des Auftragnehmers oder vom Fachvorgesetzten des Auftraggebers?
- Vertragsgegenstand: Steht dort ein beschriebenes Ergebnis mit Abnahmekriterien – oder eine Person mit einem Wochenpensum?
- Werkzeuge: eigene Repositorien, Umgebungen und Prüfprozesse oder die Zugänge und Geräte des Auftraggebers?
- Auswahl der Person: Entscheidet der Auftragnehmer, wer arbeitet, oder wählt der Auftraggeber Lebensläufe aus?
- Berichtswesen: Bericht über gelieferte Ergebnisse oder über Anwesenheit und Stunden?
- Eingliederung: Erscheint die Person nach außen als Teil der Belegschaft – Verteiler, Schichtplan, interne Rollenbezeichnung?
Kein Merkmal entscheidet allein; die Prüfung wägt das Gesamtbild ab. Deshalb hilft es wenig, einen einzelnen Punkt zu reparieren, wenn der Alltag im Projekt anders aussieht.
Besonderheit im KI-Projekt: Nähe zum Fachbereich
KI-Vorhaben verschärfen das Thema, weil die fachliche Abstimmung ungewöhnlich eng ist. Prompts werden mit Sachbearbeitern geschliffen, Testfälle gemeinsam bewertet, Ausnahmen im Gespräch geklärt. Aus dieser Nähe entsteht schnell ein Alltag, in dem der Fachbereich Aufgaben direkt verteilt – und damit genau das Bild, das Prüfer als Eingliederung lesen.
Der Ausweg ist ein festes Format für die Fachabstimmung statt Zuruf. Anforderungen fließen über die vereinbarte Testmenge und die Abnahmekriterien in das Projekt: Der Fachbereich bewertet Ergebnisse und meldet Fehlerfälle, er verteilt keine Arbeitspakete. Bewertungsrunden finden zu festen Terminen statt, das Protokoll wandert in den Testkatalog, und die Priorisierung der Arbeit bleibt bei der Projektleitung des Auftragnehmers. Wie dieser Katalog entsteht und wozu er sonst noch dient, beschreibt der Artikel KI-Implementierung: Ablauf in fünf Phasen.
Wie wir KI-Projekte aufsetzen
Wir arbeiten ausschließlich auf Basis von Werk- und Dienstverträgen; die Steuerung unserer Leute bleibt bei unserer Projektleitung, die Arbeit läuft in unseren Umgebungen, und der Auftraggeber hat vom ersten Tag an Zugriff auf Code, Prompts und Zugänge. Im Angebot steht ein beschriebenes Ergebnis mit Messgröße und Schwelle, nicht eine Person mit einem Stundenkontingent. Zur Offenheit gehört auch die Grenze: Bei umfangreicher, gleichförmiger Arbeit sind wir mit KI-gestützten Werkzeugen deutlich schneller, bei Architekturfragen entscheidet der Entwickler. Eine rechtliche Bewertung des Einzelfalls bleibt Sache eines Fachanwalts – dieser Artikel ordnet nur die Begriffe. Wie die Umsetzung aussieht, beschreibt die Leistung KI-Implementierung für den Mittelstand.
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